Gesetzentwurf zu innerstaatlichen Anzeigepflichten – ein Wolf im Schafspelz?
RA/StB/FaStR Prof. Dr. Jochen Lüdicke
Die Finanzministerkonferenz hat am 21.06.2018 mehrheitlich einen Gesetzesentwurf zur Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungsmodelle beschlossen. Die Regelungen sind kein „ganz starkes Paket für mehr Steuergerechtigkeit“, sondern ein unnötiger und damit verfassungswidriger Eingriff in die Grundrechte.
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben ausgehend von der Umsetzungsgesetzgebung zu den grenzüberschreitenden anzeigepflichtigen Modellen auf Basis der Auskunftsrichtlinie (EU 2018/822) einen Gesetzesvorschlag betreffend die Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen entwickelt und mehrheitlich hierfür bei der Finanzministerkonferenz am 21.06.2018 Unterstützung erhalten. Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold, ließ sich in der Medien-Information ihres Ministeriums wie folgt zitieren: „Der Staat muss handlungsfähig und auf Augenhöhe mit der Finanzberaterindustrie sein.