DER BETRIEB
Berechnung einer Sozialplanabfindung bei zeitlich befristet reduzierter Arbeitsleistung (hier: Elternteilzeit)

Berechnung einer Sozialplanabfindung bei zeitlich befristet reduzierter Arbeitsleistung (hier: Elternteilzeit)

Kommentiert von RAin/FAinArbR Doreen Methfessel / RA Peter Weck

BAG, Urteil vom 15.05.2018 – 1 AZR 20/17

In Fortführung der st. Rspr. des 1. Senats zur Berücksichtigung der maßgeblichen Vergütung zur Ermittlung einer Sozialplanabfindung hat das BAG einmal mehr den besonderen Schutz von zeitlich befristeten Teilzeitkräften vor einer Ungleichbehandlung gegenüber Vollzeitkräften bestätigt und zur Frage der korrekten Auslegung von Sozialplänen als Betriebsvereinbarungen eigener Art im Detail Stellung genommen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung

I. Sachverhalt

Der seit dem Jahr 1998 beschäftigte Kläger war seit 2008 bei der Beklagten während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt. Der Kläger ist im Zuge einer geplanten Betriebsstilllegung durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung mit dem Stilllegungszeitpunkt am 30.09.2015 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. In diesem Fall stand den Betroffenen, wie dem Kläger,