DER BETRIEB
Darlegungs- und Beweislast für die Rechtswegzuständigkeit des Arbeitsgerichts

Darlegungs- und Beweislast für die Rechtswegzuständigkeit des Arbeitsgerichts

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Jochen Keilich, LL.M. / RA Jonas Kannen

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2018 – 3 Ta 288/18

Für die Feststellung, ob die aus einer Tätigkeit erzielten Einkünfte die wirtschaftliche Existenzgrundlage für die Partei bilden, muss die klagende Partei ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse für den Zeitraum der maßgeblichen Tätigkeit substanziiert darlegen. Insoweit obliegt ihr die Darlegungs- und Beweislast für die die wirtschaftliche Abhängigkeit begründenden Tatsachen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger ist zugelassener Rechtsanwalt und war auf der Grundlage eines schriftlichen freien Mitarbeitervertrags für die Beklagte als Rechtsanwalt tätig. Vor dem ArbG Düsseldorf begehrte er vom Auftraggeber u.a. die Zahlung von 45.695 €. Mit Beschluss vom 13.04.2018 erklärte das ArbG Düsseldorf den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten hinsichtlich des Zahlungsantrags für unzulässig. Gegen