Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei kollektiven Krankmeldungen
RA Dr. Wolfgang Wittek
Arbeitnehmer haben in der jüngeren Vergangenheit auf Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber, so z.B. bei Air Berlin oder TUIfly, vermehrt mit kollektiven Krankmeldungen reagiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich dieser Beitrag mit der Frage auseinander, wie Arbeitgeber auf solche kollektiven Krankmeldungen reagieren können.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Rechtliche und wirtschaftliche Einordnung kollektiver Krankmeldungen
- 1. BGH zu Fluglotsen (1973)
- 2. Aktuelle Fallbeispiele
- III. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
- 1. Verweigerung der Entgeltfortzahlung
- a) Darlegungs- und Beweislast
- aa) Vorlage einer ärztlichen AUB
- (1) Beweiswert der AUB bei individueller Krankmeldung
- (2) Beweiswert der AUB bei kollektiver Krankmeldung
- (3) Verfahren nach Erschütterung des Beweiswerts
- bb) Krankmeldung ohne Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- aa) Vorlage einer ärztlichen AUB
- b) Zwischenergebnis
- a) Darlegungs- und Beweislast
- 2. Arbeitsrechtliche Konsequenzen
- 3. Strafanzeige wegen Betrugs
- 4. Einschaltung des Medizinischen
- 1. Verweigerung der Entgeltfortzahlung