DER BETRIEB
Folgen fehlender Dokumentation der Kassenprogrammierung

Folgen fehlender Dokumentation der Kassenprogrammierung

Kommentiert von RiFG Dr. Michael Hennigfeld

FG Köln, Beschluss vom 06.06.2018 – 15 V 754/18

Wird eine Dokumentation der Kassenprogrammierung nicht vorgelegt, kann dies eine Hinzuschätzung rechtfertigen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bedeutung für die Praxis

Streitjahre 2011-2013

I. Sachverhalt

Die Antragstellerin in einem Aussetzungsverfahren ist eine KG, die in mehreren Filialen Bäckereien nach einem französischen Premiumkonzept betreibt. Für die Jahre 2011-2013 wurde eine Bp durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, dass für die verwendeten Kassensysteme keine Verfahrensdokumentationen hinsichtlich der in den Systemen vorgenommenen Änderungen vorgelegt werden konnten. Darüber hinaus wurden nicht alle beschriebenen Dateien des Systems vorgelegt; weiterhin wiesen die vorgelegten Dateien Lücken im Bereich der Transaktionen auf, die nicht erklärt werden konnten. Diverse Artikel seien ohne einen Verkaufspreis gebucht worden bzw. es sei keine Mengenangabe enthalten

DB 41/2018