DER BETRIEB
Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung
Sachliche Unbilligkeit – Sanierungserlass – Mindestbesteuerung – Verlustvortrag – Verfassungswidrigkeit

Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung

Sachliche Unbilligkeit – Sanierungserlass – Mindestbesteuerung – Verlustvortrag – Verfassungswidrigkeit

BFH, Beschluss vom 11.07.2018 – XI R 33/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Eine für den Stpfl. ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme, weil Billigkeitsmaßnahmen nicht die einem gesetzlichen Steuertatbestand innewohnende Wertung des Gesetzgebers generell durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem ungewollten Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes abhelfen dürfen.

2. Der Sanierungserlass, der nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt, ist auch in Altfällen nicht anzuwenden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 10d Abs. 2, § 3 Nr. 66

KStG § 8 Abs. 1, § 8c

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine im Jahr ... zunächst von drei Gesellschaften gegründete GmbH, an der im Streitjahr (2006) vier Gesellschaften mit jew. 25% beteiligt waren. Das Stammkapital betrug zunächst ... €.

Neben dem Gesellschaftsvertrag hatten die