DER BETRIEB
GewSt-Pflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

GewSt-Pflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

BFH, Urteil vom 19.07.2018 – IV R 39/10

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Bei einer doppelstöckigen PersGes. gehört zum Gewerbeertrag der Untergesellschaft nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG der Gewinn der Obergesellschaft aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils auch dann, wenn die Obergesellschaft nur in Folge ihrer gewerblichen Beteiligungseinkünfte insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt und an ihr ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind.

2. Der in § 52 Abs. 32a EStG angeordnete zeitliche Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG i.d.F. des JStG 2007 verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GewStG § 7 Satz 2 Nr. 2

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2, § 52 Abs. 32a

Sachverhalt

Die Klägerin, die A-GmbH, ist Gesamtrechtsnachfolgerin der A-GmbH & Co. KG (A-KG). Mit am 12.09.2001 und 22.10.2001 unterzeichnetem Kauf- und Abtretungsvertrag übertrug die als Kommanditistin an der A-KG beteiligte W-KG