DER BETRIEB
Arbeitgeber müssen Konzernbetriebsratsmitglieder generell freistellen

Arbeitgeber müssen Konzernbetriebsratsmitglieder generell freistellen

Kommentiert von RAin/FAinArbR Sandra Sfinis

BAG, Beschluss vom 23.05.2018 – 7 ABR 14/17

Die generelle Freistellung von Konzernbetriebsratsmitgliedern war in der Literatur lange Zeit umstritten und stellt für Unternehmen eine zusätzliche Belastung dar, zumal deren Freistellung in den örtlichen Betriebsräten an andere Betriebsratsmitglieder übertragen werden. Das BAG hat nunmehr den Anspruch auf generelle Freistellung erstmals anerkannt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die teilweise Freistellung des Konzernbetriebsratsvorsitzenden.

Der Beteiligte zu 2. war Vorsitzender des bei seinem Vertragsarbeitgeber der Beteiligten zu 4. gebildeten Betriebsrats und als solcher freigestellt. Zudem war er Vorsitzender des zu 1. beteiligten Konzernbetriebsrats. Der Beteiligte zu 1. fasste am 17.07.2014 den Beschluss, dass der Beteiligte zu 2. als Vorsitzender des Konzernbetriebsrats zu 50% zur Erfüllung der Aufgaben des