DER BETRIEB
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Verständigungsverfahren nach EU-Schiedskonvention nach DBA-Verständigungsverfahren

Kein Rechtsschutzbedürfnis für Verständigungsverfahren nach EU-Schiedskonvention nach DBA-Verständigungsverfahren

Kommentiert von RA/VRiFG a.D. Thomas Müller

FG Köln, Urteil vom 04.07.2018 – 2 K 2679/17

Die deutsche und die französische Finanzverwaltung hatten sich nach dem DBA-Frankreich darauf verständigt, wie eine Doppelbesteuerung der Klägerin und ihrer französischen Schwestergesellschaft vermieden werden soll. Die Klägerin lehnte die Verständigung ab. Anschließend beantragte sie die Durchführung eines Verständigungsverfahrens nach der EU-Schiedskonvention. Die darauf gerichtete Klage wies das FG wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses ab.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entschiedene Rechtsfragen
  • III. Bedeutung für die Praxis

I. Sachverhalt

Klägerin ist eine deutsche GmbH. Diese unterhielt Geschäftsbeziehungen mit einer in Frankreich ansässigen Schwestergesellschaft. Der Betriebsprüfer bei der deutschen GmbH kam zu der Auffassung, dass im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen beider Gesellschaften vGA der deutschen GmbH vorliegen. Auf Antrag der Klägerin wurde ein Verständigungsverfahren nach