DER BETRIEB
(Ersatz-)Urlaubsansprüche unterliegen keinen Ausschlussfristen
Ersatzurlaub – Abgeltungsanspruch – Ausschlussfristen – Anspruchsübergang auf Bundesagentur für Arbeit

(Ersatz-)Urlaubsansprüche unterliegen keinen Ausschlussfristen

Ersatzurlaub – Abgeltungsanspruch – Ausschlussfristen – Anspruchsübergang auf Bundesagentur für Arbeit

BAG, Urteil vom 19.06.2018 – 9 AZR 615/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der als Schadensersatz an die Stelle des erloschenen Urlaubsanspruchs tretende Ersatzurlaub unterliegt wie der Urlaubsanspruch keinen Ausschlussfristen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BUrlG §§ 1, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 2, 3 Satz 1-3, Abs. 4, § 13 Abs. 1 Satz 3

BGB § 249 Abs. 1, §§ 271, 275 Abs. 1, 4, § 280 Abs. 1, 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 3

§ 287 Satz 2, § 305 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 1 Satz 1-2

RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1

GRC Art. 31 Abs. 2

SGB IV § 14 Abs. 1 Satz 1

SGB X § 115 Abs. 1

KSchG § 9 Abs. 1 Satz 1

Sachverhalt

1...9

Die Parteien streiten über die Abgeltung von 18 Ersatzurlaubstagen.

Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.05.2007 beschäftigt. Er hatte die Arbeitsleistung an fünf Tagen in der Woche zu erbringen und erzielte zuletzt einen Bruttomonatsverdienst von 4.200 €.

Im schriftlichen Arbeitsvertrag vom 17./18.01.2013 (im Folgenden: Arbeitsvertrag) heißt es u.a.:

§ 6