DER BETRIEB
Nichtigkeit eines Einziehungsbeschlusses bei fehlendem freiem Vermögen zur Bezahlung des Einziehungsentgelts trotz stiller Reserven

Nichtigkeit eines Einziehungsbeschlusses bei fehlendem freiem Vermögen zur Bezahlung des Einziehungsentgelts trotz stiller Reserven

Kommentiert von RAin Sarah Scharf / Ass. jur. Julia Mink

BGH, Urteil vom 26.06.2018 – II ZR 65/16

Einziehungsbeschlüsse einer GmbH sind nach ständiger Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH nichtig, wenn bei Beschlussfassung bereits feststeht, dass das Einziehungsentgelt nicht aus dem freien Vermögen der Gesellschaft gezahlt werden kann. Nach dem vorliegenden Urteil ändert auch das Vorhandensein stiller Reserven hieran nichts.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Nachdem die Einziehung ihrer Anteile an der beklagten GmbH beschlossen worden war, verlangte die Klägerin die Zahlung einer Abfindung und obsiegte damit erstinstanzlich. Das OLG Dresden wies die Berufung der Beklagten zurück, da ein wirksamer Einziehungsbeschluss gefasst worden sei und somit der Klägerin ein Abfindungsanspruch zustehe. Zwar habe zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits festgestanden, dass das freie Vermögen der Beklagten nicht zur Zahlung des Einziehungsentgeltes