DER BETRIEB
Zulässige mehrjährige Bindungsfrist für Arbeitnehmer bei der Gewährung von Aktienoptionen

Zulässige mehrjährige Bindungsfrist für Arbeitnehmer bei der Gewährung von Aktienoptionen

Kommentiert von Stephan Sura

LAG München, Urteil vom 17.04.2018 – 7 Sa 752/17

Auch eine mehrjährige Wartezeit als Ausübungsvoraussetzung für den Bezug von Aktienoptionen beeinträchtigt Arbeitnehmer nicht unangemessen i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, vielmehr entspricht eine solche Bindungsdauer dem gesetzlichen Grundgedanken des § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG. Bei der Gewährung von Aktienoptionen sind insofern längere Stichtagsbindungen als bei anderen Sonderleistungsformen zulässig.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Konsequenzen für die Praxis

I. Sachverhalt

Der Kläger war bis zum 31.10.2016 in verschiedenen Gesellschaften eines Immobilienkonzerns tätig, der ihm im August 2013 über sein Arbeitgeberunternehmen die Teilnahme an einem Aktienoptionsprogramm ermöglichte. Wesentliche Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen war, dass er bis zum 31.12.2016 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Bei einem zwischenzeitlichen Arbeitgeberwechsel innerhalb des