Tarifliche Ausschlussfristen müssen Mindestlohnansprüche ausklammern – auch bzgl. Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Ausschlussfristen – Mindestlohn
BAG, Urteil vom 20.06.2018 – 5 AZR 377/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EFZG § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 12
MiLoG § 1 Abs. 1 und 2, § 3 Satz 1
GG Art. 9 Abs. 3
Sachverhalt
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und dabei insb. darüber, ob der Anspruch des Klägers nach einer tariflichen Ausschlussfrist verfallen ist.
Der Kläger war seit dem Jahr 2012 bei dem beklagten Bauunternehmen als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Sein Stundenlohn betrug zuletzt 13 € brutto. Mit Schreiben vom 17.09.2015 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.10.2015. Nach Erhalt der Kündigung meldete sich der Kläger arbeitsunfähig krank und legte der Beklagten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Während die Beklagte dem Kläger für den Monat September 2015