DER BETRIEB
Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen
Ausschlussfristen und Verjährungsfristen im Zivilrecht – Analoge Anwendung von Verjährungsvorschriften auf Ausschlussfristen

Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

Ausschlussfristen und Verjährungsfristen im Zivilrecht – Analoge Anwendung von Verjährungsvorschriften auf Ausschlussfristen

BAG, Urteil vom 20.06.2018 – 5 AZR 262/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Verlangt eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung seines Verfalls innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, ist die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 202 Abs. 1, § 203 Satz 1 und 2, §§ 209, 214

Sachverhalt

1...7

Die Parteien streiten über die Vergütung von Überstunden und Urlaubsabgeltung.

Der Kläger war vom 01.01.2014 bis zum 31.07.2015 bei dem Beklagten als technischer Sachbearbeiter beschäftigt. Sein Verdienst betrug zuletzt 4.361 € brutto monatlich. Der schriftliche Arbeitsvertrag der Parteien enthält eine Ausschlussfristenregelung, die lautet:

„Ansprüche beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten ab