Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des sog. Reisevorleistungseinkaufs eines Reiseveranstalters
FG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2018 – 3 K 2728/16 G
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Der sog. Hoteleinkauf eines Pauschalreiseveranstalters unterliegt nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG; es fehlt jedenfalls an der Voraussetzung des fiktiven Anlagevermögens des Reiseveranstalters.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d und e
Sachverhalt
Die klagende GmbH ist Reiseveranstalterin im Endkundengeschäft und organisiert Pauschalreisen. Zu diesem Zweck „kauft“ sie Reiseleistungen ein, die sie dann gebündelt als Leistungspaket auf eigene Rechnung und in eigenem Namen zu einem Gesamtpreis gegenüber den Reisenden erbringt. Zur
DB 44/2018 S. 2673>>Erfüllung der Reiseverträge bedient sich die Klägerin verschiedener Leistungsträger. So erbringen etwa Hoteliers Hotelleistungen gegenüber den Kunden der Klägerin. Daneben unterhält sie Vertragsbeziehungen zu sog. Zielgebietsagenturen, die ihr neben den Leistungsträgern