DER BETRIEB
Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie – Umsetzung und Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft

Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie – Umsetzung und Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft

Dr. Dirk Scherp

Mit dem Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die EU die 5. EU-Geldwäscherichtlinie auf den Weg gebracht. Die erneute Verschärfung der europäischen Vorgaben gegen Geldwäsche in kurzer Zeit nach der Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL in nationales Recht zeigt die gewachsene Bedeutung, die der Gesetzgeber der Geldwäscheprävention beimisst. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen mit Blick auf Verpflichtete aus dem Nicht-Finanzbereich dargestellt. Zur Vermeidung von Bußgeldern und weiteren Nachteilen sollten Unternehmen ihre Geldwäsche-Compliance entsprechend anpassen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Überblick
  • III. Regelungsrahmen und Zielsetzung
  • IV. Einzelregelungen
    • 1. Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs
    • 2. Neues zum Transparenzregister
    • 3. Erweiterung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
    • 4. Guthabenkarten
  • V. Zusammenfassende Bewertung

I. Einleitung

Am 19.06.2018 wurde die 5. EU-Geldwäscherichtlinie im Amtsblatt der EU