DER BETRIEB
Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

BFH, Urteil vom 14.06.2018 – III R 27/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Unter „Aufgabe zur Post“ i.S.d. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird auch die Übermittlung eines Verwaltungsakts durch einen privaten Postdienstleister erfasst.

2. Bei Einschaltung eines privaten Postdienstleisters sowie der weiteren Einschaltung eines Subunternehmers ist für die Frage der Zugangsvermutung innerhalb der Dreitagesfrist zu prüfen, ob nach den vorgesehenen organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen regelmäßig von einem Zugang des Schriftstücks innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden kann.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 366, § 126 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

FGO § 47, § 76, § 96 Abs. 1 Satz 1, § 118 Abs. 2

Sachverhalt

Die Familienkasse erließ am 05.11.2015 gegen den Kläger eine ablehnende Einspruchsentscheidung. Auf ihr war vermerkt: „abgesandt am 06.11.2015“ (Freitag). Die versandfertige Ausgangspost wurde am Freitag zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr durch den