DER BETRIEB
Kein Abzug der von einer PersGes. ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten GewSt im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG

Kein Abzug der von einer PersGes. ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten GewSt im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG

BFH, Urteil vom 19.07.2018 – IV R 14/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG dürfen ausschließlich Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang (§ 4 Abs. 4 EStG) mit Vergütungen i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden.

2. Stellt eine PersGes. als Schuldner der GewSt ihren Gesellschaftern aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung eine Erstattung von GewSt in Rechnung, handelt es sich um eine Gewinnverteilungsabrede, die bei den betroffenen Gesellschaftern nicht zu Sonderbetriebsausgaben führt; dies gilt auch im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 5a Abs. 4a Satz 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § 4 Abs. 4

GewStG § 5 Abs. 1 Satz 3

Sachverhalt

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin sind der Erwerb, die Vercharterung, der Betrieb, die Wartung und der Verkauf des