DER BETRIEB
Geschäftsveräußerung – Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie

Geschäftsveräußerung – Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie

BFH, Urteil vom 29.08.2018 – XI R 37/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der USt unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat (Anschluss an BFH vom 18.01.2012 – XI R 27/08, BStBl. II 2012 S. 842 = DB 2012 S. 783; Abgrenzung von BFH vom 04.02.2015 – XI R 42/13, BStBl. II 2015 S. 616 = DB 2015 S. 959).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 1 Abs. 1a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1

MwStSystRL Art. 19, Art. 168

FGO § 118 Abs. 2

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Geschäftsveräußerung erfüllt sind. Der Kläger übernahm im Frühjahr 2015 in M den Gastronomiebetrieb „...“ (X) vom vorherigen Betreiber ... C. Dieser hatte den Gastronomiebetrieb