DER BETRIEB
Steuerprivileg für tarifgebundenes Arbeitsentgelt?
Keine steuerfinanzierten Gewerkschaften

Steuerprivileg für tarifgebundenes Arbeitsentgelt?

Keine steuerfinanzierten Gewerkschaften

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard)

Ein aktueller Vorschlag der Gewerkschaftsseite sieht einen besonderen Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer tarifgebundener Unternehmen vor, um einen Anreiz zur Tarifbindung zu setzen. Die Unwucht in der Steuergerechtigkeit ist dabei allerdings offensichtlich.

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard)
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Tarifverträge sind wichtig. Sie haben staatsentlastende Funktion: Wo die Tarifpartner eine Lösung gefunden haben, da braucht es nicht das staatliche Gesetz. Und auf der anderen Seite: Wo der Tarifvertrag fehlt, da kann es sein, dass der Gesetzgeber eingreifen muss; weiße Flecken in der Tariflandschaft haben zum Mindestlohngesetz geführt.

Wer also um die Bedeutung des Tarifvertrags als Instrument des Arbeitnehmerschutzes weiß, für den hat der Vorschlag vielleicht einigen Charme: Um einen Anreiz zur Tarifbindung zu setzen, soll es künftig – so schlägt es die Gewerkschaftsseite vor – einen besonderen Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer tarifgebundener