DER BETRIEB
Versetzung infolge aufgetretener Konflikte
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes betriebliches Interesse

Versetzung infolge aufgetretener Konflikte

Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes betriebliches Interesse

Kommentiert von RAin Svenja Heizmann

LAG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2018 – 3 Sa 130/18

Eine Versetzung des Arbeitnehmers ist durch ein berechtigtes betriebliches Interesse des Arbeitgebers begründet, wenn dieser damit das Ziel der Wiederherstellung des Betriebsfriedens verfolgt. Für die Annahme eines solchen betrieblichen Interesses werden von der Rechtsprechung aber gewisse Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers gestellt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten vor dem LAG Düsseldorf zuletzt noch um die Wirksamkeit einer Versetzung.

Die Beklagte hatte dem Kläger einen Arbeitsplatz in einem anderen Arbeitsbereich und einer anderen Schicht zugewiesen mit der Begründung, dass es in der Abteilung des Klägers Konflikte und Spannungen gegeben hat.

Der Kläger ist der Ansicht, die Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich und eine andere Schicht sei unwirksam. Er habe einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf