DER BETRIEB
(Aktuelle) rechtliche Aspekte bei Altersgrenzenregelungen
– AGG, AGB-Kontrolle, Befristungskontrolle, und rentennahe Beschäftigung –

(Aktuelle) rechtliche Aspekte bei Altersgrenzenregelungen

– AGG, AGB-Kontrolle, Befristungskontrolle, und rentennahe Beschäftigung –

RA/FAArbR Prof. Dr. Bernd Schiefer / RA Hans-Wilhelm Köster

Es ist ein häufig anzutreffendes Missverständnis, dass das Arbeitsverhältnis mit Rentenbezug „automatisch“ endet. Dies ist nur der Fall, wenn eine wirksame Altersgrenzenvereinbarung getroffen ist. Fehlt diese, muss das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Ggf. kann dies zu einem „Abfindungspoker“ führen. Die Vereinbarung wirksamer Altersgrenzengklauseln ist daher dringend anzuraten. Hierbei sind u.a. die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Befristungsrecht und die AGB-Kontrolle zu beachten. Altersgrenzenregelungen können einzelvertraglich vereinbart, aber auch kollektivrechtlich festgelegt werden. Dabei sind die von der Rspr. vorgegebenen „Spielregeln“ zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit Altersgrenzenregelungen ist auch das „Hinausschieben“ des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus (§ 41 Satz 3 SGB VI) anzusprechen.