DER BETRIEB
Unzulässige Werbung durch Kundenzufriedenheitsbefragung in E-Mail

Unzulässige Werbung durch Kundenzufriedenheitsbefragung in E-Mail

Kommentiert von RA Dr. Carsten Menebröcker, LL.M. (NYU)

BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 225/17

Der BGH bestätigt seine ständige Rechtsprechung zu unmittelbaren Ansprüchen von Verbrauchern bei E-Mail-Werbung ohne deren Einwilligung. Er stellt ausdrücklich fest, dass eine ansonsten per E-Mail grds. zulässige Kundenansprache (vorliegend das Übersenden einer Rechnung) durch die Einfügung einer Bitte zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung insgesamt lauterkeitsrechtlich unzulässig werden kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails in Anspruch, in denen der Dank für den Kauf mit der Bitte verknüpft wird, an einer Kundenzufriedenheitsumfrage teilzunehmen.

Der Kläger bestellte bei der Beklagten ein Ultraschallgerät zur Schädlingsvertreibung. Im Nachgang erhielt er von der Beklagten per E-Mail eine Rechnung über das erworbene Produkt. Die E-Mail hatte den Betreff „Ihre