DER BETRIEB
Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines DBA

Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines DBA

BMF, Schreiben vom 26.10.2018 – IV B 5 – S 1348/07/10002-01 [2018/0734820]

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in den Fällen der sog. passiven Entstrickung Folgendes:

1. Passive Entstrickung und Entstrickungszeitpunkt

Der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG, § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 12 Abs. 1 KStG oder gleichlautender Vorschriften setzt keine Handlung des Stpfl. voraus. Er kann unabhängig von einer Handlung des Stpfl. durch eine Änderung der rechtlichen Ausgangssituation ausgelöst werden – sog. passive Entstrickung; z.B. infolge