DER BETRIEB
Ein Relikt aus einer längst vergangenen Zeit: das Schriftformerfordernis des § 623 BGB
– Darstellung der praxisrelevanten Hürden aus Arbeitgebersicht sowie Plädoyer für eine Erleichterung des Formzwangs bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen –

Ein Relikt aus einer längst vergangenen Zeit: das Schriftformerfordernis des § 623 BGB

– Darstellung der praxisrelevanten Hürden aus Arbeitgebersicht sowie Plädoyer für eine Erleichterung des Formzwangs bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen –

RA/FAArbR Dr. Stephan Vielmeier

Viele Arbeitgeber mussten bereits schmerzlich erfahren, dass eine an sich wirksame Kündigung an der strengen Schriftform des § 623 BGB bzw. deren Beweisbarkeit vor Gericht gescheitert ist. Eine griffige Zusammenstellung der praxisrelevanten Fallstricke fehlt bisher in der Literatur; sie zu schaffen, ist Ziel des Beitrags. Aufbauend auf den Befund wird deutlich, dass der pauschale Schriftformzwang nicht nur eine unnötige Erschwerung des Rechtsverkehrs bewirkt, sondern in vielen Fällen seinen Schutzzweck verfehlt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB
    • 1. Schriftform (§ 126 BGB)
    • 2. Ausschluss der elektronischen Form (§ 126a BGB)
    • 3. Funktionen des Schriftformerfordernisses
      • a) Motiv des Gesetzgebers
      • b) Verständnis des BAG
      • c) Indes: kein Kündigungsschutz
  • III. Unzureichende Erfüllung der Klarstellungs- und Beweisfunktion
    • 1. Kündigung unter Anwesenden
    • 2. Kündigung unter Abwesenden
      • a) Postlaufzeiten
      • b) Zugang der Sendung
      • c) Inhalt der