DER BETRIEB
Zur Durchsetzung des Anspruchs auf Abschluss eines Mietvertrages nach Insolvenzeröffnung

Zur Durchsetzung des Anspruchs auf Abschluss eines Mietvertrages nach Insolvenzeröffnung

BGH, Urteil vom 11.10.2018 – IX ZR 217/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der einem Gläubiger zur Zeit der Insolvenzeröffnung zustehende Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit dem Schuldner stellt eine Insolvenzforderung dar. Diese kann nur mit dem geschätzten Wert des Anspruchs zur Tabelle angemeldet werden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO §§ 38, 45

Sachverhalt

Der Beklagte ist Verwalter in dem am 01.11.2008 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. GmbH (fortan: Schuldnerin). Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht der A.-mbH (fortan: A.) die Feststellung vertraglicher Ansprüche zur Tabelle.

Mit Vertrag vom 20.08.2002 vermietete die A. ein Gewerbegrundstück für 15 Jahre an die E. GmbH (fortan: E.). Im Oktober 2003 schlossen die A., die E. und die Schuldnerin eine so bezeichnete Mietbeitrittsvereinbarung, nach welcher die Schuldnerin berechtigt und unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet war, neben der E. in den Mietvertrag einzutreten.