DER BETRIEB
Unterlassungsanspruch wegen irreführender Angaben über Zugehörigkeit einer Ware zu einer Produktkategorie

Unterlassungsanspruch wegen irreführender Angaben über Zugehörigkeit einer Ware zu einer Produktkategorie

BGH, Urteil vom 21.06.2018 – I ZR 157/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

a) Eine Irreführung über wesentliche Merkmale einer Ware i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 UWG liegt nicht nur vor, wenn einer Ware konkrete, im Einzelnen benannte Eigenschaften zugewiesen werden, die sie tatsächlich nicht aufweist. Zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware kann auch die Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie (hier: vollsynthetische Motorenöle) gehören, die sich nach der Verkehrsauffassung von anderen Kategorien unterscheidet. Darin kann eine Angabe über die Art der Ware gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 UWG liegen.

b) Eine Irreführung kann dabei auch durch Angaben erfolgen, die über die Eigenschaften einer Ware oder Leistung unmittelbar nichts aussagen, von denen der

DB 45/2018 S. 2754>>

Verkehr aber annimmt, dass sie nur verwendet werden, wenn bestimmte Beschaffenheitsmerkmale vorhanden sind, die für die Wertschätzung durch den Verbraucher von Bedeutung sind. Ob die kaufrelevante