Zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers
BGH, Urteil vom 11.09.2018 – XI ZR 380/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird. (Fortführung des Senatsurteils vom 14.10.2003 – XI ZR 121/02, BGHZ 156 S. 302 ff. = DB 2004 S. 183)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 138 Abs. 1
§ 765
Sachverhalt
Die Klägerin nimmt die Beklagten aus von diesen übernommenen Bürgschaften in Anspruch, die der Sicherung von Darlehensforderungen der Klägerin gegen die Arbeitgeberin der Beklagten dienten.
Die Klägerin hatte im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit der E. A GmbH (im Folgenden: Hauptschuldnerin) Darlehen i.H.v. ca. 2 Mio. € zur Finanzierung von Bauvorhaben gewährt. Anfang des Jahres 2009 geriet die Hauptschuldnerin in eine wirtschaftlich schwierige Lage. Wie den Beklagten, die damals Arbeitnehmer der