DER BETRIEB
Organisationspflicht des Anwalts: Aufnahme einer ausreichenden Vorfrist bei Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist in Fristenkalender

Organisationspflicht des Anwalts: Aufnahme einer ausreichenden Vorfrist bei Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist in Fristenkalender

BGH, Beschluss vom 13.09.2018 – V ZB 227/17

  1. a)

    Der Anwalt muss durch allgemeine Anweisung im Rahmen der Büroorganisation sicherstellen, dass bei Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist in den Fristenkalender zugleich eine ausreichende Vorfrist eingetragen wird; unter dieser Voraussetzung kann er, wenn in der Handakte die Hauptfrist notiert und ein Erledigungsvermerk über die Eintragung in den