DER BETRIEB
Nach der Richtlinie ist vor der Richtlinie

Nach der Richtlinie ist vor der Richtlinie

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten, mit dem Unternehmen und Beratern weitere Verpflichtungen im Bereich der Geldwäscheprävention auferlegt wurden. Kernelement der Neufassung war die Einführung des sog. Transparenzregisters. Die neuen Regeln und Pflichten basieren auf der 4. EU-Geldwäscherichtlinie und deren deutschen Umsetzungsmaßnahmen. Doch auch wenn die Praxis noch mit der Implementierung dieser Vorschriften beschäftigt ist, gilt es, sich bereits jetzt auf weitere Neuerungen einzustellen, denn am 09. Juli dieses Jahres trat die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Deren Umsetzung in nationales Recht hat bis zum 10.01.2020 zu erfolgen. Auf welche rechtlichen Verschärfungen sich die Praxis vorbereiten muss, zeigt Scherp. Dabei geht er u.a. auf die erneute Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs sowie der Kundensorgfaltspflichten ein.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung hält ein weiterer Rechtsakt der Europäischen Union die Unternehmen in Atem. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei der Beschäftigtendatenschutz ein. Weil gerade im Personalbereich eine Vielzahl von personenbezogenen Daten „produziert“ wird, betrifft deren Schutz alle Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen oder beschäftigen wollen. Wie lange Personaldaten gespeichert werden dürfen bzw. wann diese gelöscht werden müssen, behandeln Haußmann, Karwatzki und Ernst in ihrem Beitrag zu den nunmehr geltenden Vorschriften bei datenschutzrechtlichen Löschfristen. Sie listen die bestehenden Löschpflichten sowie deren Aussetzungstatbestände von der Bewerbung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf. Auf dieser Grundlage können in Unternehmen die erforderlichen Löschkonzepte erstellt werden.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

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