DER BETRIEB
Anforderungen an die Rechnungsanschrift für den Vorsteuerabzug – Anforderungen an den Belegnachweis

Anforderungen an die Rechnungsanschrift für den Vorsteuerabzug – Anforderungen an den Belegnachweis

Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Franceska Werth

BFH, Urteil vom 13.06.2018 – XI R 20/14

Der Vorsteuerabzug setzt nicht voraus, dass der leistende Unternehmer unter der auf der Rechnung angegebenen Adresse seine unternehmerische Tätigkeit ausübt, wenn er unter dieser Rechnung erreichbar ist. Die Anforderungen an den Belegnachweis nach § 17a UStDV sind mit Unionsrecht vereinbar.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Keine Unterbrechung des Revisionsverfahrens trotz Löschung der GmbH
    • 2. Briefkastenanschrift reicht für Vorsteuerabzug aus
    • 3. Anforderungen an den Belegnachweis nach § 17a UStDV
  • III. Praxishinweis

Streitjahr: 2008

I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine zwischenzeitlich gelöschte GmbH, handelte mit Kfz. Bei einer USt-Außenprüfung stellte das FA fest, dass von der Klägerin als umsatzsteuerfrei erklärte innergemeinschaftliche Lieferungen steuerpflichtig waren, da die Fahrzeuge tatsächlich nicht in den angegebenen Mitgliedstaat verbracht, sondern im Inland weiter vermarktet wurden.