Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige
Selbstanzeige – Festsetzungsfrist – Ermittlungen – Ablaufhemmung
BFH, Urteil vom 03.07.2018 – VIII R 9/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im BFH-Urteil vom 17.11.2015 – VIII R 68/13, BStBl. II 2016 S. 571 = RS1195387).
DB 45/2018 S. 2736>>2. Ein solches „Beruhen“ der Steuerfestsetzungen auf rechtzeitig begonnenen Ermittlungen setzt voraus, dass die Steuerfahndung vor Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist Ermittlungshandlungen vornimmt, die konkret der Überprüfung der nacherklärten Besteuerungsgrundlagen dienen.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
AO § 171 Abs. 5 Satz 1 und 2, Abs. 9
Sachverhalt
Die Kläger wurden für die Streitjahre (1996 und 1997) zusammen zur ESt veranlagt. Während der Streitjahre