DER BETRIEB
Abfindungsvergleiche im Arbeitsrecht nicht ohne Steuerberater abschließen
Über die Schwierigkeiten der steuerrechtlichen Umsetzung von Ratenzahlungsvergleichen im Kündigungsschutzprozess

Abfindungsvergleiche im Arbeitsrecht nicht ohne Steuerberater abschließen

Über die Schwierigkeiten der steuerrechtlichen Umsetzung von Ratenzahlungsvergleichen im Kündigungsschutzprozess

Kommentiert von RA Dr. Martin Riemer

LAG Köln, Beschluss vom 05.09.2018 – 2 Ta 165/18

Zuweilen fehlt Arbeitgebern die Liquidität, um einen Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess durch Einmalzahlung abzufinden. Die Parteien verständigen sich dann auf eine Ratenzahlung des Abfindungsbetrags, mit einer sog. Verfallsklausel. Ein Beschluss des LAG Köln erzeugt nun Unsicherheiten hinsichtlich der steuerrechtlichen Behandlung solcher Vergleiche und des Risikos ihrer Zwangsvollstreckung.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Am 12.04.2018 schlossen die Parteien nach einer erhitzten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung folgenden ratenweisen Abfindungsvergleich:

„Die Arbeitgeberin verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung i.H.v. 9.000 € brutto zu zahlen. Der Abfindungsanspruch ist entstanden und vererblich. Der Beklagten wird nachgelassen, die Abfindung in monatlichen Raten zu je 1.000 €