Aus der digitalen Betriebsprüfung: Datenzugriff und Verfahrensdokumentation
Dr. Franziska Peters
In der steuerlichen Betriebsprüfung dürfen die Prüfer grds. auf elektronische Unternehmensdaten zugreifen. Im Einzelfall können hier bei allen Beteiligten Unsicherheiten bestehen: Wie weit gehen die Befugnisse bei der Dateneinsicht und -auswertung? Muss das Unternehmen eine Verfahrensdokumentation vorlegen? Wann darf der vom Unternehmen erklärte Gewinn verworfen und ein Ergebnis geschätzt werden? Der folgende Beitrag nimmt sich dieser Fragen an.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Einführendes Beispiel
- III. Rechtsgrundlagen des Datenzugriffs
- 1. Allgemeines
- 2. Pflicht zur digitalen Speicherung?
- 3. Formen des Datenzugriffs und Kompatibilitätsfragen
- IV. Umfang des Datenzugriffs
- 1. Allgemeines
- 2. Umfang der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- 3. Zugriff auf Haupt-, Vor- und Nebensysteme?
- V. Dokumentationspflichten
- 1. Erfordernis einer Verfahrensdokumentation?
- 2. Prüfungsmaßstab
- 3. „Spielregeln“ für Datenverarbeitungssysteme
- VI. Schätzungsanlässe
- 1. Einzelfallbezogene Gewichtung