DER BETRIEB
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

BFH, Urteil vom 07.08.2018 – VII R 24, 25/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Das FA darf durch Verwaltungsakt gem. § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Stpfl. im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rkr. verurteilt worden ist.

DB 49/2018 S. 2975>>

2. Der Stpfl. ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rkr. verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspruch eine Strafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten worden ist.

3. Die Feststellung darf sich auf den Zinsanspruch beziehen, selbst wenn die strafrechtliche Verurteilung nicht wegen der Zinsen erfolgt ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 174 Abs. 2, § 290 Abs. 1 Nr. 1, § 302 Nr. 1

AO § 251 Abs. 3, § 370

StPO § 410 Abs. 3

StGB § 59

Sachverhalt

Die Klägerin gab ihre USt-Erklärungen nicht oder erst verspätet ab. Das FA setzte im Anschluss an eine Außenprüfung in den geänderten Bescheiden für die Jahre 2005 und 2006 sowie 2008 und