DER BETRIEB
Ausblick in die Zukunft

Ausblick in die Zukunft

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

die Frage nach dem richtigen oder gerechten Zins im Steuerrecht beschäftigt seit einiger Zeit die Fachwelt. Man darf gespannt sein, zu welchen Ergebnissen das BVerfG bei den Steuerzinsen und dem Rechnungszins für Versorgungsverpflichtungen kommen wird. Für die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen zum Jahresende nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen sowie der Rechnungslegung nach HGB geben jedenfalls Höfer, Hagemann und Neumeier auch in diesem Jahr eine Vorausschau auf den zum 31.12.2018 anzusetzenden Zinssatz.

Seit einigen Jahren wendet die EU-Kommission das europäische Beihilferecht zunehmend auch auf steuerliche Maßnahmen an – mit weitreichenden negativen Folgen für die Besteuerungspraxis. Erfreulicherweise wurden in diesem Jahr mit der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG und den neuen Steuerbefreiungsvorschriften für Sanierungsgewinne zwei deutsche Maßnahmen nicht als Beihilfen angesehen. Und auch bei der Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG besteht Anlass zur Hoffnung. Schon der BFH hatte die Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern in seinem Vorlagebeschluss als gerechtfertigt angesehen (vgl. Werth, DB 2017 S. 1555). Die Rechtsauffassung des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen analysiert Schnitger und hält eine positive Entscheidung zugunsten der Anwendung des § 6a GrEStG für möglich.

Das Spannungsverhältnis zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren ist Gegenstand des Beitrags von Hild. Anhand von 10 Fällen geht er auf die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist aufgrund von Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung ein. Zur Frage der Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige hat der BFH mit seiner in der letzten Woche veröffentlichten Entscheidung VIII R 9/16 bereits eine Antwort gegeben (vgl. S. 2735).

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

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