Zur Löschung einer GmbH aus Handelsregister ohne ordnungsgemäße Liquidation
OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2018 – 9 W 80/18
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Der Liquidator und der Notar können im Regelfall nicht regelmäßig durchsetzen, dass das Handelsregister eine GmbH ohne vorangehende Anmeldung der Auflösung, Veröffentlichung und Einhaltung des Sperrjahrs aus dem Register löscht, wenn der Liquidator allein versichert, dass kein verteilbares Vermögen vorhanden sei, keine Einlagen ausstünden und keine Prozesse gegen die GmbH anhängig seien und Insolvenzgründe nicht vorlägen (Abgrenzung zu OLG Hamm vom 02.09.2016 – 27 W 63/16, RS1248577).
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GmbHG §§ 65, 73, 74
FamFG § 394
Sachverhalt
Der Liquidator der betroffenen Gesellschaft, der zugleich deren vormaliger Geschäftsführer und lt. der in den Registerordner aufgenommenen Gesellschafterliste Alleingesellschafter ist, hat unter dem 14.05.2018 u.a. zum Handelsregister angemeldet, dass die Gesellschaft durch Beschluss aufgelöst sei sowie:
„5. Eine Liquidation ist nicht