DER BETRIEB
Anwendungsfragen zum InvStG in der am 01.01.2018 geltenden Fassung
Fristverlängerung

Anwendungsfragen zum InvStG in der am 01.01.2018 geltenden Fassung

Fristverlängerung

BMF, Schreiben vom 02.11.2018 – IV C 1 – S 1980-1/16/10010 :010 [2018/0888039]

Die Frist zur Veröffentlichung der Unterschiedsbeträge nach Tz. 13 des Schreibens vom 08.11.2017 (DB1256576) wird