DER BETRIEB
Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Art. 18 Abs. 2 DBA-AUT 2000/2010

Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Art. 18 Abs. 2 DBA-AUT 2000/2010

BMF, Schreiben vom 05.11.2018 – IV B 3 – S 1301-AUT/07/10018 [2018/0747013]

Das BMF hat die am 30.10.2018 geschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, die der Auslegung von Art. 18 Abs. 2 des DBA-AUT 2000/2010 dient, veröffentlicht. Mit ihr sollen in der Vergangenheit aufgetretene Probleme bei der Behandlung von Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz in Österreich vermieden werden. Sie ist in der folgenden Fassung auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Konsultationsvereinbarung

Gestützt auf Art. 25 des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) vom 24.08