DER BETRIEB
Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge

Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge

Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 16.10.2018

Für die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen gilt Folgendes:

  1. 1.

    Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, die unter gleichen Beförderungsbedingungen auch betriebsfremden Fluggästen angeboten werden, so kann der Wert der Flüge nach § 8 Abs. 2 oder Abs. 3 EStG ermittelt werden.

  2. 2.

    Die Mitarbeiterflüge sind nach § 8 Abs. 2 EStG mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten

    1. a)

      bei Beschränkungen im Reservierungsstatus, wenn das Luftfahrtunternehmen Flüge mit entsprechenden Beschränkungen betriebsfremden Fluggästen nicht anbietet, oder

    2. b)

      wenn die LSt nach § 40 EStG pauschal erhoben wird.

  3. 3.

    Gewähren Luftfahrtunternehmen Arbeitnehmern anderer Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt Flüge, so sind diese Flüge ebenfalls nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten.

  4. 4.

    In den Fällen der