DER BETRIEB
Zur Unwirksamkeit einer Klausel über die Bearbeitungsprovision in einem Unternehmerdarlehen

Zur Unwirksamkeit einer Klausel über die Bearbeitungsprovision in einem Unternehmerdarlehen

BGH, Urteil vom 16.10.2018 – XI ZR 593/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über eine Bearbeitungsprovision in Unternehmerdarlehen (Fortführung des Senatsurteils vom 04.07.2017 – XI ZR 562/15, BGHZ 215 S. 172 = DB 2017 S. 2026).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1, § 310

Sachverhalt

Der Kläger, der als Finanzmakler und -berater tätig ist, begehrt von der beklagten Sparkasse die Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrags erhobenen „Bearbeitungsprovision“ nebst Zinsen.

Der Kläger nahm mit Vertrag vom 12.06.2012 bei der Beklagten ein Darlehen über 450.000 € zu einem jährlich anzupassenden, anfänglichen Zinssatz von 2,85% p.a. auf. Der Kläger wollte diesen Betrag verwenden, um drei Grundstücke zu erwerben, zu bebauen und anschließend zu veräußern bzw. zu vermieten. In Nr. 1.2 des Darlehensvertrags ist die Erhebung einer einmaligen „Bearbeitungsprovision“ i.H.v. 0,75% des