DER BETRIEB
Programmablaufpläne für den LSt-Abzug 2019

Programmablaufpläne für den LSt-Abzug 2019

BMF, Schreiben vom 12.11.2018 – IV C 5 – S 2361/08/10001-17 [2018/0919581]

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

  1. der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden LSt, des SolZ und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2019 (XQ1287275) und

  2. der Programmablaufplan für die Erstellung von LSt-Tabellen für 2019 zur manuellen Berechnung der LSt (einschließlich der Berechnung des SolZ und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) (XQ1287277)

bekannt gemacht (§ 39b Abs. 6 und § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG).

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die – u.a. nach dem Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes (s. BT-Drucks. 19/4723) – für 2019 vorgesehenen Anpassungen

  1. des ESt-Tarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9