Programmablaufpläne für den LSt-Abzug 2019
BMF, Schreiben vom 12.11.2018 – IV C 5 – S 2361/08/10001-17 [2018/0919581]
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit
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der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden LSt, des SolZ und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2019 (XQ1287275) und
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der Programmablaufplan für die Erstellung von LSt-Tabellen für 2019 zur manuellen Berechnung der LSt (einschließlich der Berechnung des SolZ und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) (XQ1287277)
bekannt gemacht (§ 39b Abs. 6 und § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG).
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die – u.a. nach dem Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes (s. BT-Drucks. 19/4723) – für 2019 vorgesehenen Anpassungen
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des ESt-Tarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9