DER BETRIEB
Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger
Steuerschuld des Leistungsempfängers – Rückgängigmachung – Bauträger – Nachforderungsanspruch des Leistenden – Aufrechnung durch FA – Treu und Glauben – Neutralitätsgrundsatz

Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Steuerschuld des Leistungsempfängers – Rückgängigmachung – Bauträger – Nachforderungsanspruch des Leistenden – Aufrechnung durch FA – Treu und Glauben – Neutralitätsgrundsatz

BFH, Urteil vom 27.09.2018 – V R 49/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA besteht (entgegen BMF-Schreiben vom 26.07.2017, BStBl. I 2017 S. 1001 = DB1245571, Rz. 15a).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 13b, § 27 Abs. 19

Sachverhalt

Die Klägerin errichtete in den Streitjahren 2011-2013 Gebäude. Ganz überwiegend veräußerte sie diese anschließend an Dritte. Diese Umsätze unterfielen der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Im geringen Umfang behielt sie Gebäudeteile für sich und vermietete sie steuerfrei.

Für die Errichtung der Gebäude bezog sie Bauleistungen von im