DER BETRIEB
EuGH kippt erneut BAG-Rechtsprechung zum Urlaub – Urlaubsansprüche sind nunmehr vererbbar

EuGH kippt erneut BAG-Rechtsprechung zum Urlaub – Urlaubsansprüche sind nunmehr vererbbar

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Sarah Reinhardt-Kasperek

EuGH, Urteil vom 06.11.2018 – C569/16, C570/16

Der EuGH hat erneut die Rechtsprechung des BAG im Urlaubsrecht für unionsrechtswidrig erklärt und „gekippt“. Im hiesigen Fall ging es um die Frage, ob Urlaub, der aufgrund des Todes nicht mehr genommen werden kann, als finanzieller Abgeltungsanspruch vererbbar ist. Dies hatte das BAG bisher mit Verweis auf die deutschen erbrechtlichen Vorschriften immer verneint. Der EuGH war nun anderer Auffassung.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerinnen im zugrunde liegenden Sachverhalt sind Alleinerben ihrer im bestehenden Arbeitsverhältnis verstorbenen Ehegatten. Das eine Arbeitsverhältnis bestand zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (Rs. C-569/16), das andere bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen (Rs. C-570/16). Beide verstorbenen Ehegatten hatten noch Resturlaub, der aufgrund des Todes zwangsläufig nicht mehr in natura