DER BETRIEB
RefE für das ARUG II – Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie

RefE für das ARUG II – Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie

RA Dr. Günter Seulen

Das Bundesjustizministerium hat kürzlich den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vorgelegt, der wesentliche Änderungen insb. für börsennotierte AG vorsieht. Die von der Richtlinie vorgegebenen Änderungen für die AG und ihre Organe, aber auch für Stakeholder wie institutionelle Investoren, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater, sollen ein möglichst nachhaltiges Wachstum und einen langfristigen Unternehmenserfolg fördern. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten vorgeschlagenen Neuerungen im deutschen Recht und ein Ausblick auf ihre Folgewirkungen gegeben.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Änderungen im Einzelnen
    • 1. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
      • a) Vergütungspolitik für den Vorstand
      • b) Vergütung des Aufsichtsrats
      • c) Vergütungsbericht
    • 2. Geschäfte mit nahestehenden Personen
      • a) Nahestehende Personen
      • b) Zustimmungsbedürftige Geschäfte
      • c) Zustimmungsverfahren
      • d) Rechtsfolgen
      • e) Bekanntmachung
    • 3.