DER BETRIEB
Die Bedingungskontrollklage – Frist- und Formerleichterungen

Die Bedingungskontrollklage – Frist- und Formerleichterungen

Kommentiert von RA Dr. Manuel Schütt, LL.M. / RAin Amelie Rothe

BAG, Urteil vom 20.06.2018 – 7 AZR 689/16

Ein auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis ist ähnlich streng reglementiert wie ein befristetes Arbeitsverhältnis, da auch hier die Umgehung des Kündigungsschutzes droht. Das BAG hat entschieden, dass der Bedingungskontrollantrag im laufenden Kündigungsschutzprozess nachgeschoben werden kann. Zudem hat der 7. Senat klargestellt, dass „schriftlich“ manchmal auch per E-Mail heißen kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten u.a. darüber, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund auflösender Bedingung beendet wurde.

Der Kläger war Beamter der Deutschen Bundespost. Nach deren Privatisierung nahm die Deutsche Telekom AG (DT AG) die Dienstherreneigenschaft wahr und gewährte dem Kläger Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung, damit dieser weiterhin für die Beklagte tätig sein konnte. In dem für die Parteien geltenden Manteltarifvertrag