DER BETRIEB
Keine Anfechtung der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bei Freigabe einer gleichwertigen Sicherheit

Keine Anfechtung der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bei Freigabe einer gleichwertigen Sicherheit

Kommentiert von RA Dr. Maximilian Baier / RAin Christine Borries, LL.M. (Sydney)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2018 – 9 U 67/16

In einer jüngst veröffentlichten, rechtskräftigen Entscheidung hat das OLG Karlsruhe die grundsätzliche Anwendbarkeit des Bargeschäftsprivilegs (§ 142 InsO) auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bejaht. Zudem kann nach der Ansicht des Gerichts die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens ein unanfechtbares Bargeschäft darstellen, wenn der Gesellschafter im unmittelbaren Austausch eine gleichwertige Sicherheit freigibt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Entscheidung des OLG Karlsruhe lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der späteren Insolvenzschuldnerin, die mit Neu- und Gebrauchtwagen handelte, war durch ihre Gesellschafterin ein Darlehen zum Erwerb neuer Fahrzeuge zur Verfügung gestellt worden. Dieses wurde an einen Treuhänder zur Auszahlung gebracht, der es wiederum auftragsgemäß an den