DER BETRIEB
Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Kommentiert von RiBFH Dr. Hans-Hermann Heidner

BFH, Urteil vom 27.09.2018 – V R 49/17

Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt, oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA besteht.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Keine Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG
    • 2. Korrektur rechtswidriger Besteuerung ...
    • 3. … ist nicht von weiteren Bedingungen abhängig
    • 4. § 27 Abs. 19 UStG
    • 5. Keine unzulässige Rechtsausübung
    • 6. Neutralitätsgrundsatz
  • III. Praxishinweis

Streitjahre 2011-2013

I. Sachverhalt

Die Klägerin errichtete in den Streitjahren 2011-2013 Gebäude. Ganz überwiegend veräußerte sie diese anschließend an Dritte. Diese Umsätze unterfielen der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9