DER BETRIEB
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaft
Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaft

Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

BFH, Urteil vom 20.07.2018 – IX R 5/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rspr. zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen.

2. Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme führen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2

HGB § 255, § 272 Abs. 2 Nr. 4

GmbHG § 26

GmbHG a.F. § 32a Abs. 1, § 32a Abs. 3

Sachverhalt

Streitig ist die Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungsverlusts nach § 17 EStG in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung.

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr (2010) vom FA zusammen zur ESt veranlagt