DER BETRIEB
Kein Verwässerungsschutz für dividendenabhängige Tantieme bei effektiver Kapitalerhöhung

Kein Verwässerungsschutz für dividendenabhängige Tantieme bei effektiver Kapitalerhöhung

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. André Zimmermann, LL.M. / Hendrik Völkerding

BAG, Urteil vom 27.06.2018 – 10 AZR 295/17

Das BAG hat sich – entgegen anderslautender Stimmen aus der Literatur – gegen eine analoge Anwendung des § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG auf effektive Kapitalerhöhungen entschieden und einen Verwässerungsschutz bei effektiven Kapitalerhöhungen somit abgelehnt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über dividendenabhängige Tantiemen für das Jahr 2010.

Die Beklagte, eine deutsche Großbank, hat mit dem Kläger, einem bei ihr angestellten Direktor, mehrere Tantiemenvereinbarungen geschlossen. Zuletzt belief sich die Höhe der Tantieme nach einer Vereinbarung aus dem Jahr 1999 auf 2.100 DM pro 1% der von der Hauptversammlung zur Ausschüttung an die Aktionäre beschlossenen Dividende.

Im Jahr 1999 hatte die Beklagte 532.986.214 Aktien zu einem Nennwert von 5 DM ausgegeben, was einem Gesamtwert des gezeichneten Kapitals von 2